FG Brandenburg, vom 18.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 153/93
BFH, vom 14.11.1996 - Vorinstanzaktenzeichen VII B 166/96
Verfassungsmäßigkeit der Rücknahme einer Bestellung zum Steuerberater nach DDR-Übergangsrecht
BVerfG, Beschluß vom 05.02.1997 - Aktenzeichen 1 BvR 127/97
DRsp Nr. 2004/16347
Verfassungsmäßigkeit der Rücknahme einer Bestellung zum Steuerberater nach DDR-Übergangsrecht
1. Im Verfahren über eine unzulässige oder offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde kann keine einstweilige Anordnung ergehen.2. Von Verfassungs wegen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Finanzgerichtsbarkeit die Voraussetzungen für den prüfungsfreien Zugang zum Beruf des Steuerberaters nach der Steuerberatungsordnung der DDR nur als erfüllt ansieht, sofern die Betreffenden eine Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens gerade der DDR nachweisen konnten, da sich die Steuerberatungsordnung der DDR nur auf Sachverhalte in ihrem Geltungsbereich beziehen konnte.