Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Zahlungen der X-Bank auf Genussscheinrechte als Einkünfte der im Ausland ansässigen Klägerin unter den Begriff der "Dividenden" oder der "Zinsen" im Sinne des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens fallen; nur im Fall der Dividenden besteht ein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
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