Der Kläger verlangt vom beklagten Steuerberater Schadensersatz, weil eine Umsatzsteueroption beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Bauherrenmodell gescheitert ist.
Im Juni 1983 beteiligte sich der Kläger an einer Bauherrengemeinschaft. Er schloß mit dem Beklagten einen "Geschäftsbesorgungsvertrag", der den Beklagten verpflichtete, als Treuhänder die Rechte und Interessen des Klägers als Bauherr wahrzunehmen und diesen "steuerlich umfassend zu beraten und zu betreuen"; zugleich bevollmächtigte der Kläger den Beklagten, ihn bei der Durchführung und Vermietung des Bauvorhabens zu vertreten. Im Mai 1984 vermietete der Beklagte als Vertreter des Klägers dessen Wohnung ab Januar 1985 an eine gewerbliche Zwischenmieterin, damit dem Kläger - nach Verzicht auf die Steuerfreiheit der Mietumsätze - die Vorsteuer auf Bau- und Nebenkosten erstattet wurde. Die im Juli 1984 fertiggestellte Wohnung wurde ab August oder September 1984 weitervermietet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|