Die Kläger verlangen vom beklagten Steuerberater Ersatz von Steuernachteilen und der Kosten zweier Finanzgerichtsverfahren. Der Beklagte betreute die klagende KG - Klägerin zu 1) - und die Kläger zu 2), die Kommanditisten der Klägerin zu 1) sind, von 1968 bis Ende 1992 in allen Steuerangelegenheiten. Dies galt seit 1988 auch für den Kläger zu 3) - Sohn der Kläger zu 2) -, nachdem dieser ebenfalls Kommanditist der Klägerin zu 1) geworden war.
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