OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.12.2005
I-23 U 235/04
Normen:
StBerG § 68 (a.F.) ; BGB § 203 (n.F.) § 735 § 852 Abs. 2 a. F. ;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 19.11.2004

Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerberatungsvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2005 - Aktenzeichen I-23 U 235/04

DRsp Nr. 2006/8412

Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerberatungsvertrag

Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung bei steuersparenden Anlagen durch einen Steuerberater unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 68 StBerG a. F. Dies gilt auch dann, wenn die Anlageberatung/-vermittlung Gegenstand eines gesonderten Vertrages ist und nicht nur bei Gelegenheit einer Rechts- bzw. Steuerberatung erfolgt. Maßgeblich ist der enge innere Zusammenhang der Anlagevermittlung mit der steuerlichen Beratung. Anlageberatung gehört zu den Aufgaben, die bei einer Steuerberatung oft mit anfallen. Das gilt vorrangig, aber nicht nur für die Auswahl steuersparender Anlagen.

Normenkette:

StBerG § 68 (a.F.) ; BGB § 203 (n.F.) § 735 § 852 Abs. 2 a. F. ;

Entscheidungsgründe:

A.