Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die nach §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 2, 127 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
I.
Das Landgericht hat den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Recht zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO hat.
Der Antragsteller kann sein Zahlungsverlangen nicht aus pVV bzw. cic ableiten.
a)
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|