BGH - Beschluß vom 27.09.2007
IX ZR 52/05
Normen:
StBerG § 68 ;
Vorinstanzen:
OLG München, vom 21.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 21 U 4846/04
LG München II, vom 20.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen O 4245/03

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

BGH, Beschluß vom 27.09.2007 - Aktenzeichen IX ZR 52/05

DRsp Nr. 2007/18852

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

Im Falle einer Überarbeitung der fehlerhaften Buchführung eines früheren steuerlichen Beraters entsteht für den Steuerpflichtigen der Schaden regelmäßig in dem Zeitpunkt, in welchem der Pflichtige durch seine Auftragserteilung an einen Dritten die Korrekturkosten begründet.

Normenkette:

StBerG § 68 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 544 ZPO). Sie ist jedoch unbegründet. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.