BGH - Urteil vom 13.12.2007
IX ZR 130/06
Normen:
StBerG § 68 ;
Fundstellen:
BGHReport 2008, 491
DB 2008, 402
NJW-RR 2008, 798
WM 2008, 611
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 30.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen I-23 U 173/05
LG Düsseldorf, vom 15.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen O 125/04

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater bei Abhängigkeit einer zivilrechtlichen Vertragsgestaltung von dem Ergebnis von Besteuerungsverfahren

BGH, Urteil vom 13.12.2007 - Aktenzeichen IX ZR 130/06

DRsp Nr. 2008/3860

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater bei Abhängigkeit einer zivilrechtlichen Vertragsgestaltung von dem Ergebnis von Besteuerungsverfahren

»Hängt eine zivilrechtliche Vertragsgestaltung nach dem Willen des Mandanten von dem voraussichtlichen Ergebnis eines oder mehrerer Besteuerungsverfahren ab und erteilt der steuerliche Berater hierzu eine unrichtige Auskunft, so beginnt die Verjährung eines auf diese Pflichtverletzung gestützten Schadenersatzanspruchs mit der Bekanntgabe des ersten nachteiligen Steuerbescheids, nicht schon mit dem Vertragsabschluss.«

Normenkette:

StBerG § 68 ;

Tatbestand:

Der Kläger war bis zum Jahr 1996 Alleininhaber eines Ingenieurbüros, der Beklagte über mehrere Jahre für ihn als Steuerberater tätig. Im Jahre 1995 beauftragte der Kläger die I. GmbH mit der Durchführung des Verkaufs seines Büros, der Konzeption des Kaufvertrages und der damit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen Beratung. Der Beklagte beriet den Kläger hinsichtlich der steuerlichen Fragen des Unternehmensverkaufs.