Der Kläger war bis zum Jahr 1996 Alleininhaber eines Ingenieurbüros, der Beklagte über mehrere Jahre für ihn als Steuerberater tätig. Im Jahre 1995 beauftragte der Kläger die I. GmbH mit der Durchführung des Verkaufs seines Büros, der Konzeption des Kaufvertrages und der damit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen Beratung. Der Beklagte beriet den Kläger hinsichtlich der steuerlichen Fragen des Unternehmensverkaufs.
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