Der Kläger nimmt die Beklagte als Erbin des verstorbenen Steuerberaters O. R. auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung eines Steuerberatervertrages in Anspruch. Der Erblasser war für den Kläger, der eine Gärtnerei betrieb, ab 1966 als Steuerberater tätig.
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