BFH - Beschluß vom 14.12.1999
IV B 76/99
Normen:
FGO §§ 76, 96, 115 Abs. 2, 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 848

Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

BFH, Beschluß vom 14.12.1999 - Aktenzeichen IV B 76/99

DRsp Nr. 2000/3705

Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und Verletzung des rechtlichen Gehörs

Zu den Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht und an die Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Normenkette:

FGO §§ 76, 96, 115 Abs. 2, 3 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

Von einer Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.

I. Die Beschwerde des Beklagten, Beschwerdegegners und Beschwerdeführers (Finanzamt --FA--) ist unzulässig.