OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.04.2021
14 A 2062/17
Normen:
AO § 93 Abs. 1a S. 2;
Fundstellen:
MMR 2021, 750
NVwZ-RR 2021, 684
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 24 K 7563/16

Verpflichtung der Betreiber von Internetplattformen betreffend die vorübergehende Vermietung von Unterkünften zur Auskunft über die anbietenden Beherbergungsbetriebe; Auskunftsanspruch der Finazbehörde über nicht am Besteuerungsverfahren beteiligten Personen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.04.2021 - Aktenzeichen 14 A 2062/17

DRsp Nr. 2021/9041

Verpflichtung der Betreiber von Internetplattformen betreffend die vorübergehende Vermietung von Unterkünften zur Auskunft über die anbietenden Beherbergungsbetriebe; Auskunftsanspruch der Finazbehörde über nicht am Besteuerungsverfahren beteiligten Personen

Die Betreiber von Internetplattformen, auf denen Unterkünfte zur vorübergehenden Vermietung angeboten werden, können zur Auskunft über die anbietenden Beherbergungsbetriebe verpflichtet werden. Für Nachforschungen sowohl nach unbekannten Steuerpflichtigen als auch nach bisher unbekannten steuerlichen Sachverhalten muss ein hinreichender Anlass bestehen. Ein solcher liegt vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte oder aufgrund allgemeiner Erfahrung die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt und daher eine Anordnung bestimmter Art angezeigt ist.