FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.11.2015
6 K 1555/11
Normen:
AO § 191 Abs. 1; FGO § 102;

Verpflichtung zur Duldung der Vollstreckung in ein Aktienpaket nach der Anfechtung eines Aktienerwerbs

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.11.2015 - Aktenzeichen 6 K 1555/11

DRsp Nr. 2016/13950

Verpflichtung zur Duldung der Vollstreckung in ein Aktienpaket nach der Anfechtung eines Aktienerwerbs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1; FGO § 102;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin nach Anfechtung eines Aktienerwerbs die Vollstreckung in das entsprechende Aktienpaket zu dulden bzw. hilfsweise dafür Ersatz zu leisten hat.