Der Kläger ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Die Beklagte ist die Verlegerin verschiedener Informationsblätter, unter anderem verlegt sie den "s.". In dessen Ausgabe 40/92 erschien eine Abhandlung unter der Überschrift "Zerobond statt Gesellschafterdarlehen". Der Artikel befaßt sich mit den steuerlichen Vorteilen des Zerobonds im Vergleich zum Gesellschafterdarlehen. Hierzu werden einige Berechnungsbeispiele gegeben. Zudem wird auf verschiedene Aspekte hingewiesen, die für eine steuerliche Anerkennung der Zerobond-Vereinbarung zu beachten seien. Am Ende des Artikels heißt es im Fließtext:
"Daher sollten Sie für die Vertragsausarbeitung einen in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten erfahrenen Rechts- bzw. Steuerberater hinzuziehen. Die Redaktion nennt Ihnen bei Bedarf gern einen versierten Ansprechpartner."
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