BFH - Beschluss vom 30.11.2004
IX B 29/04
Normen:
AO § 364b ; FGO § 76 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 711
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 12.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2538/03

Verspätetes Vorbringen; Ermessensentscheidung des FG

BFH, Beschluss vom 30.11.2004 - Aktenzeichen IX B 29/04

DRsp Nr. 2005/2595

Verspätetes Vorbringen; Ermessensentscheidung des FG

Es ist höchstrichterlich erklärt, dass das FG bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 76 Abs. 3 FGO, § 364 b AO eine Ermessensentscheidung dahin treffen kann, ob es verspätet vorgebrachte Erklärungen oder Beweismittel zurückweist oder zulässt.

Normenkette:

AO § 364b ; FGO § 76 Abs. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist nicht gegeben.