FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.11.1997
14 K 47/93
Fundstellen:
EFG 1998, 430

Verspätungszuschlag bei viermonatiger Bearbeitungszeit

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.1997 - Aktenzeichen 14 K 47/93

DRsp Nr. 2001/2643

Verspätungszuschlag bei viermonatiger Bearbeitungszeit

1. Die Finanzverwaltung hat das Entschließungsermessen zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch dann rechtsfehlerfrei ausgeübt, wenn der Steuerbescheid erst vier Monate nach Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt zur Post gegeben wird. 2. Wird die Steuererklärung seit Jahren verspätet abgegeben, ist ein Verspätungszuschlag in Höhe von 1,4 % der festgesetzten Steuer ermessensgerecht.

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Verspätungszuschlages zur Einkommensteuer (ESt) 1990 in Höhe von 2.000,-- DM.