Verstoß der in Anlage 4 zu § 14 Abs. 3 BFStrMG normierten Mautsätze gegen Unionsrecht insbes. gegen die geltenden Wegekostenrichtlinie zur Mautkalkulation; Anspruch auf Verzinsung des Rückerstattungsbetrags vom Zeitpunkt der Mautzahlung; Ansatz eines Tagesneuwerts bzw. Wiederbeschaffungswerts im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung des Grundvermögens im Wegekostengutachten
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2021 - Aktenzeichen 9 A 118/16
DRsp Nr. 2022/99
Verstoß der in Anlage 4 zu § 14 Abs. 3 BFStrMG normierten Mautsätze gegen Unionsrecht insbes. gegen die geltenden Wegekostenrichtlinie zur Mautkalkulation; Anspruch auf Verzinsung des Rückerstattungsbetrags vom Zeitpunkt der Mautzahlung; Ansatz eines Tagesneuwerts bzw. Wiederbeschaffungswerts im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung des Grundvermögens im Wegekostengutachten
Die in Anlage 4 zu § 14 Abs. 3 BFStrMG normierten Mautsätze verstoßen teilweise gegen Unionsrecht. Sie stehen teilweise nicht mit den Vorgaben der im Zeitpunkt der Mauterhebung in den Jahren 2010 und 2011 geltenden Wegekostenrichtlinie (Richtlinie 1999/62/EG in der Fassung der Richtlinie 2006/38/EG) zur Mautkalkulation im Einklang.Die Wegekostenrichtlinie belässt den Mitgliedstaaten einen erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Kalkulation der Mautgebühren, der allerdings durch Art. 7 Abs. 9 Wegekostenrichtlinie begrenzt wird. Eine unzulässige Überschreitung der Infrastrukturkosten im Sinne dieser Vorschrift liegt unter anderem vor, wenn - zum Beispiel durch die Wahl einer bestimmten Kalkulationsmethode - Kosten angesetzt werden, die der wirtschaftlichen Realität nicht entsprechen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.