BFH - Beschluss vom 04.12.2003
XI B 180/01
Normen:
FGO § 96 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 525
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 11.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 276/00

Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

BFH, Beschluss vom 04.12.2003 - Aktenzeichen XI B 180/01

DRsp Nr. 2004/1212

Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Die Rüge eines Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten kann nur Erfolg haben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zu Grunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat.

Normenkette:

FGO § 96 ;

Gründe: