Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung vom 2. Oktober 2018 aufgehoben.
I.
Die Beteiligte - eine GmbH - ist seit dem 29. Oktober 2012 in das Handelsregister Abt. B des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Sie ist die Komplementärin der B### M####### GmbH & ###### -###### in Berlin Köpenick KG (HRA ###), die auch ihre einzige Gesellschafterin ist.
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