FG Köln, vom 15.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2933/06551
Verwertbarkeit von auf Grund eines rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses gewonnen Beweismitteln; Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gestellten Auskunftsersuchens
BFH, Urteil vom 04.12.2012 - Aktenzeichen VIII R 5/10
DRsp Nr. 2013/2308
Verwertbarkeit von auf Grund eines rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses gewonnen Beweismitteln; Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gestellten Auskunftsersuchens
1. Ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss führt nur dann zu einem Beweisverwertungsverbot, das auch nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden kann, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden.2. Ein von der Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren gestelltes Auskunftsersuchen ist rechtswidrig, wenn es den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte.