1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Eine für die Veranlagungszeiträume 1993 bis 1996 durchgeführte Steuerfahndungsprüfung stellte verschiedene Sachverhalte fest, die der Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) auch für die Vorjahre 1991 und 1992, als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) beurteilte. Streitig sind im Einzelnen folgende Feststellungen:
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