Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20.05.2022 (Az. III C 3 - S 7140/19/10002: 011, BStBl I, 738) zur Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im Umsatzsteuerrecht Stellung bezogen und in der Praxis aufgekommene Zweifelsfragen beantwortet. Bisher machte die Finanzverwaltung die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von einer fristgerechten Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen abhängig. Daran hält sie nun nicht mehr fest. Die praktischen Auswirkungen werden in diesem Video erläutert.
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