Video: Wann Erstattungszinsen Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sein können

Der BFH hat seine Rechtsprechung geändert. Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist (vgl. BFH, Urt. v. 30.08.2023 - X R 2/22).

Daniel Denker

Daniel Denker ist Dipl.-Finanzwirt, Master in Taxation (M.A.) und examinierter Steuerberater. Aktuell ist er als Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Als Dozent ist er zudem in der Aus- und Fortbildung von Finanzbeamten und Steuerberatern tätig. Er ist Inhaber der Plattform www.steuer-webinar.de und hat einen eigenen YouTube-Kanal. Zudem ist Herr Denker Autor für unterschiedliche Fachzeitschriften.