FG Hamburg - Urteil vom 16.12.2004
VI 94/03
Normen:
EStG § 15 ;

Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter Immobilie

FG Hamburg, Urteil vom 16.12.2004 - Aktenzeichen VI 94/03

DRsp Nr. 2005/6176

Voraussetzung für gewerblichen Grundstückshandel bei zeitweilig eigengenutzter Immobilie

Die Veräußerung einer eigengenutzten Immobilie durch einen Grundstückshändler innerhalb eines Zeitraumes von ca. 5 Jahren nach Erwerb kann diesem gewerblichen Grundstückshandel zuzurechnen sein, wenn sich keine besonderen Sachzwänge für die Veräußerung (z.B. Finanzierungsschwierigkeiten) feststellen lassen.

Normenkette:

EStG § 15 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Einbeziehung eines Grundstücksgeschäfts in den gewerblichen Grundstückshandel sowie die Beurteilung von im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften entstandenen Darlehenszinsen als Dauerschuldzinsen.