OLG Brandenburg - Urteil vom 19.12.2018
7 U 152/18
Normen:
GmbHG § 38; GmbHG § 46 Nr. 5; GmbHG § 49 Abs. 1; ZPO § 940;
Fundstellen:
BB 2019, 596
GmbHR 2019, 234
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 13.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 285/18

Voraussetzungen der Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen im Wege einstweiliger Verfügung

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen 7 U 152/18

DRsp Nr. 2019/1043

Voraussetzungen der Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen im Wege einstweiliger Verfügung

1. Hat die Gesellschafterversammlung einer GmbH die Abberufung des Geschäftsführers beschlossen, so kommt zur Durchsetzung der Abberufung und zur Regelung eines Zwischenzustandes auch der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt der Untersagung der Ausübung von Geschäftsführerbefugnissen und der Übertragung der Geschäftsführerbefugnis in Betracht. 2. Da eine solche einstweilige Verfügung bereits der Durchsetzung des Anspruchs dient und die Hauptsache vorweg nimmt, sind für ihren Erlass gewichtige Gründe zu verlangen. 3. Die Gesellschafterversammlung kann einen von mehreren Geschäftsführern aus wichtigem Grund abberufen, wenn zwei oder mehrere Geschäftsführer untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. 4. Konnte eine Gesellschafterversammlung noch nicht zusammen treten, so kommt ausnahmsweise der Erlass einer einstweiligen Verfügung schon vor einer Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung in Betracht.

Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 13.09.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Normenkette:

§ ;