Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 13.09.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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