Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Oktober 2015
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Jahr 2008 sämtliche Anteile an der X–GmbH und wurde deren alleiniger Geschäftsführer. Das Finanzgericht (FG) hat die X–GmbH zum Verfahren beigeladen (im Folgenden: Beigeladene).
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