BFH - Urteil vom 08.11.2017
IX R 25/16
Normen:
BGB § 311b Abs. 1; ZVG § 90;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 20.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 394/14

Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses

BFH, Urteil vom 08.11.2017 - Aktenzeichen IX R 25/16

DRsp Nr. 2018/2864

Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses

1. NV: Die Verpflichtungserklärung des Treuhänders, in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein Gebot abzugeben, bedarf der notariellen Beurkundung. 2. NV: Der Formmangel wird geheilt, wenn der Treuhänder in der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhält.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Oktober 2015 8 K 394/14 aufgehoben.

Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

BGB § 311b Abs. 1; ZVG § 90;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Jahr 2008 sämtliche Anteile an der X–GmbH und wurde deren alleiniger Geschäftsführer. Das Finanzgericht (FG) hat die X–GmbH zum Verfahren beigeladen (im Folgenden: Beigeladene).