FG Hamburg - Urteil vom 13.07.2000
V 2/97
Normen:
DBA CYP Art. 13 Abs. 3; DBA CYP Art. 25 Abs. 2; OECDMustAbk Art. 25; FGO § 40 Abs. 1 ; FGO § 44 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 27

Voraussetzungen für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens

FG Hamburg, Urteil vom 13.07.2000 - Aktenzeichen V 2/97

DRsp Nr. 2001/1667

Voraussetzungen für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens

Zu den Tatbestandbestandsvoraussetzungen für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern.

Normenkette:

DBA CYP Art. 13 Abs. 3; DBA CYP Art. 25 Abs. 2; OECDMustAbk Art. 25; FGO § 40 Abs. 1 ; FGO § 44 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Kläger möchten die Einleitung eines Verständigungsverfahrens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern erreichen.

Der Kläger ist Schiffsoffizier. Er fuhr in den Jahren 1989 bis 1992 überwiegend auf einem von einer im Inland ansässigen Firma bereederten Seeschiff im internationalen Handelsverkehr. Sein Arbeitsvertrag bestand zu einer zyprischen Crewmanagement-Company, welche für Reedereien Seeschiffe bemannt. Die Kläger hatten und haben ihren gemeinsamen Wohnsitz im Inland.