Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in den Niederlanden gelegenes Einfamilienhaus; Eigenheimzulage; Niederlande; Einfamilienhaus; Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; Festsetzungsverjährung; Anlaufhemmung; Verletzung von Auskunftspflichten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Emmottsche Fristenhemmung; Effektivität des Gemeinschaftsrechts
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2009 - Aktenzeichen 8 K 1384/09 EZ
DRsp Nr. 2010/3075
Voraussetzungen für die Gewährung von Eigenheimzulage für ein in den Niederlanden gelegenes Einfamilienhaus; Eigenheimzulage; Niederlande; Einfamilienhaus; Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; Festsetzungsverjährung; Anlaufhemmung; Verletzung von Auskunftspflichten; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Emmottsche Fristenhemmung; Effektivität des Gemeinschaftsrechts
1. Die dreijährige Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1AO findet bei der Festsetzung der Eigenheimzulage (hier: Förderung eines in den Niederlanden gelegenen Einfamilienhauses bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht gem. § 1 Abs. 3EStG) keine Anwendung.2. Aus der Verletzung der Auskunftspflichten des Finanzamtes nach § 89AO kann, selbst wenn ein solcher Pflichtverstoß zu bejahen wäre, kein Anspruch auf Festsetzung der Eigenheimzulage für festsetzungsverjährte Jahre abgeleitet werden.3. Die Festsetzungsfristen des § 169 Abs. 2AO sind nicht wiedereinsetzungsfähig.4. Ein qualifizierter Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen das Gemeinschaftsrecht kann nur erheblich sein, wenn der Stpfl. den nach nationalem Recht möglichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft hat.
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