BFH - Urteil vom 12.12.2017
VIII R 5/14
Normen:
AO § 162 Abs. 2 Sätze 1 und 2; EStG § 4 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 29.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5045/07

Voraussetzungen und Durchführung einer Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen

BFH, Urteil vom 12.12.2017 - Aktenzeichen VIII R 5/14

DRsp Nr. 2018/4494

Voraussetzungen und Durchführung einer Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen

1. NV: Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln. Stellt das FG formelle Fehler bei der Aufzeichnung der Betriebsausgaben fest, hat es schlüssig zu begründen, warum aus diesen Fehlern im konkreten Fall eine Schätzungsbefugnis für die Betriebseinnahmen erwachsen soll. 2. NV: Ein pauschaler Sicherheitszuschlag zu den Einnahmen ist eine griffweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss. Es bedarf zu ihrer Rechtmäßigkeit einer ausreichenden Begründungstiefe des FG-Urteils, aus der erkennbar ist, warum diese Schätzungsmethode im entschiedenen Fall notwendig ist und dass sie auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Schätzungsergebnisses allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen entspricht.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. November 2011 5 K 5045/07 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 2 Sätze 1 und 2; EStG § 4 Abs. 3;

Gründe

I.