I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) aufgrund seiner Geschäftsführertätigkeit für eine KG als Haftungsschuldner in Anspruch genommen. Nach mehreren erfolglosen Pfändungsversuchen und der Weigerung des Klägers, über seine wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft zu erteilen, forderte das FA den Kläger zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
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