FG München - Urteil vom 03.04.2019
1 K 2830/17
Normen:
AO § 93 Abs. 7;

Vorliegen einer zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung führenden Wohnsitzermittlung

FG München, Urteil vom 03.04.2019 - Aktenzeichen 1 K 2830/17

DRsp Nr. 2022/8954

Vorliegen einer zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung führenden Wohnsitzermittlung

Stichwort: Handelt es sich bei dem Abruf der beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Adressdaten des Vollstreckungsschuldners durch die Erhebungsstelle des Finanzamts um eine Wohnsitzermittlung, die zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung führt?

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 93 Abs. 7;

Gründe

I.

Streitig ist, ob entgegen der Feststellung des streitgegenständlichen Abrechnungsbescheids vom ... 2016 rückständige Steuern und Nebenleistungen i.H.v. insgesamt ... € zum Stichtag ... 2016 (Steuerrückstände 2016) durch Zahlungsverjährung erloschen sind.

Der Beklagte, das ... (...; - Finanzamt -) ist bereits seit jedenfalls dem Jahr 2006 mit Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kläger befasst. Nach Aktenlage erging am ... 2009 eine an den damaligen inländischen Bevollmächtigten des Klägers adressierte Vollstreckungsankündigung des Finanzamts (damals: ...) über bereits einen erheblichen Teil der Steuerrückstände 2016 (i.H.v. insgesamt ... €); als Adresse des Klägers wurde hierbei ... (Adresse CM), aufgeführtvgl. Vollstreckungsakte - Vollstr-Akte - III, Bl. 30< schließen.