Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob entgegen der Feststellung des streitgegenständlichen Abrechnungsbescheids vom ... 2016 rückständige Steuern und Nebenleistungen i.H.v. insgesamt ... € zum Stichtag ... 2016 (Steuerrückstände 2016) durch Zahlungsverjährung erloschen sind.
Der Beklagte, das ... (...; - Finanzamt -) ist bereits seit jedenfalls dem Jahr 2006 mit Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kläger befasst. Nach Aktenlage erging am ... 2009 eine an den damaligen inländischen Bevollmächtigten des Klägers adressierte Vollstreckungsankündigung des Finanzamts (damals: ...) über bereits einen erheblichen Teil der Steuerrückstände 2016 (i.H.v. insgesamt ... €); als Adresse des Klägers wurde hierbei ... (Adresse CM), aufgeführtvgl. Vollstreckungsakte - Vollstr-Akte - III, Bl. 30< schließen.
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