I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) die Änderung von Einkommensteuerbescheiden verlangen kann, weil Aufwendungen nachträglich bekanntgeworden sind.
Die Klägerin ist von Beruf Diplom-X und wurde für die Streitjahre 1998 bis 2000 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|