FG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.12.2015
10 K 2700/14
Normen:
EStG § 20 Abs. 9 S. 1; FGO § 71 Abs. 2;

Vornahme einer Aufteilung der Werbungskosten aus den Testamentsvollstreckergebühren nach den Wertverhältnissen zum Todesstichtag durch das Finanzamt

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2015 - Aktenzeichen 10 K 2700/14

DRsp Nr. 2016/19288

Vornahme einer Aufteilung der Werbungskosten aus den Testamentsvollstreckergebühren nach den Wertverhältnissen zum Todesstichtag durch das Finanzamt

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 9 S. 1; FGO § 71 Abs. 2;

Tatbestand

Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Ehefrau ist Alleinerbin ihrer im Juni 2002 verstorbenen Mutter X.. Im Testament vom 22. September 1996 hatte die Mutter der Klägerin eine Testamentsvollstreckung für die Dauer von 20 Jahren durch Herrn Steuerberater Y. verfügt. Als Vergütung für die Verwaltung des Nachlasses sollte er "für jedes Jahr 1,5% vom Bruttonachlass" erhalten. Die Klägerin sollte aus den Erträgnissen des Nachlasses monatlich DM 5.000,-- zur freien Verfügung erhalten.

Zum Nachlass der Erblasserin gehörten zwei Mehrfamilienhäuser in der A-Straße 1 und der B-Straße 2 in Z sowie umfangreiches Kapitalvermögen.

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