FG Brandenburg - Urteil vom 10.12.2003 1 K 1422/02
Normen:
UStG (1996) § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 § 4 Nr. 9 Buchst. a § 9 Abs. 1 ;
Vorsteuerabzug; Wirtschaftliche Zurechnung von Erschließungsleistungen; Umsatzsteuer 1996
FG Brandenburg, Urteil vom 10.12.2003 - Aktenzeichen 1 K 1422/02
DRsp Nr. 2004/7669
Vorsteuerabzug; Wirtschaftliche Zurechnung von Erschließungsleistungen; Umsatzsteuer 1996
Werden nach der im Auftrag einer Gemeinde durchgeführten Erschließung eines Gewerbegebiets die erschlossenen Grundstücke unter Verzicht auf die Steuerbefreiung an private Investoren veräußert und die erschlossenen öffentlichen Flächen und Straßen auf die Gemeinde übertragen, so sind die mit der Erschließung in Zusammenhang stehenden Eingangsumsätze wirtschaftlich den steuerpflichtigen Veräußerungen zuzurechnen. Die Erschließung der auf die Gemeinde übertragenen Flächen war lediglich Mittel zur Realisierung des eigentlichen Geschäftszwecks, nämlich der Erzielung der Umsätze aus der Veräußerung der Gewerbegrundstücke.
Normenkette:
UStG (1996) § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 § 4 Nr. 9 Buchst. a § 9 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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