FG München - Urteil vom 26.11.2001
13 K 4822/98
Normen:
EStG § 32 Abs. 7 ;

Wahlrecht für Zuordnung bei mehreren Kindern; Haushaltsfreibetrag; Einkommensteuer 1997

FG München, Urteil vom 26.11.2001 - Aktenzeichen 13 K 4822/98

DRsp Nr. 2002/1105

Wahlrecht für Zuordnung bei mehreren Kindern; Haushaltsfreibetrag; Einkommensteuer 1997

Das von den Eltern bei mehreren Kindern nach § 32 Abs. 7 Satz 2 2.Halbs. EStG einheitlich auszuübende Wahlrecht für die Zuordnung der Kinder mit der Folge nur eines Haushaltsfreibetrags gilt nicht, wenn ein Kind ausschließlich bei einem Elternteil und das andere Kind gleichzeitig bei beiden Eltern gemeldet ist. 1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 1997 vom 11.08.1998 wird die Einkommensteuer 1997 auf 8.205 DM festgesetzt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leiste.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 7 ;

Entscheidungsgründe:

I.