FG Niedersachsen - Urteil vom 29.11.1999
XII 343/96
Normen:
EStG § 16 ; EStR Abschn. 19 Abs. 1 Satz 8;

Wechsel der Gewinnermittlungsart; Übergangsgewinn; Betriebsveräußerung; Gewinnkorrektur - Verteilung des Übergangsgewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.11.1999 - Aktenzeichen XII 343/96

DRsp Nr. 2001/8830

Wechsel der Gewinnermittlungsart; Übergangsgewinn; Betriebsveräußerung; Gewinnkorrektur - Verteilung des Übergangsgewinns bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

1. Wird für die Übertragung einer Einzelpraxis eine Gesellschaftsbeteiligung gewährt, liegt ein tauschähnlicher Vorgang im Sinne einer Betriebsveräußerung vor. 2. Nach dem Zeitpunkt der Betriebsveräußerung besteht kein Raum mehr für eine spätere Abwicklung derjenigen Vorgänge, die Gewinnkorrekturen auslösen. 3. Bei Betriebsveräußerungen oder Betriebsaufgaben ist eine Verteilung des Übergangsgewinns auf 3 Jahre unzulässig.

Normenkette:

EStG § 16 ; EStR Abschn. 19 Abs. 1 Satz 8;

Tatbestand: