I.
Das beim Sächsischen Finanzgericht (FG) anhängige Klageverfahren 5 K 669/06 ruhte aufgrund übereinstimmender Anträge der Beteiligten bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) über die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) I B 214/08 gegen das Urteil des Sächsischen FG vom 22. Oktober 2008 5 K 1091/03. Nachdem der Senat durch Beschluss vom 7. Mai 2009 über die Nichtzulassungsbeschwerde entschieden hatte, erklärte das FG mit Beschluss vom 24. September 2009 (5 K 669/06) das Ruhen des Verfahrens für beendet. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Beschwerde, der das FG nicht abgeholfen hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|