FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.09.2009
2 K 386/07
Normen:
EStG 2005 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2;
Fundstellen:
DStRE 2010, 147

Werbungskostenabzug von Mautgebühren neben der Entfernungspauschale

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen 2 K 386/07

DRsp Nr. 2009/24442

Werbungskostenabzug von Mautgebühren neben der Entfernungspauschale

Mautgebühren für die Benutzung eines Tunnels können nicht neben der Entfernungspauschale bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden.

Normenkette:

EStG 2005 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2;

Tatbestand:

Strittig ist der Werbungskostenabzug von Mautgebühren neben der Entfernungspauschale bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Kläger wurden im Kalenderjahr 2005 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann arbeitet als ... und erzielt selbstständige Einkünfte, die Ehefrau arbeitet als ... als nichtselbstständige Arbeitnehmerin.

Mit der Einkommensteuererklärung machten die Kläger Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit der Ehefrau geltend, unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen in Höhe von 1.125 EUR als Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese ermittelten die Kläger wie folgt:

Fahrten an 217 Tagen x 14 km x 0,30 EUR = 912 EUR

Zufahrtsgebühren Klinikum 12 x 10 EUR = 120 EUR

Mautgebühren Herrentunnel 62 Tage x 2 x 0,75 EUR = 93 EUR