FG Düsseldorf - Urteil vom 15.12.2004
2 K 2679/04 StB
Normen:
StBerG § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anspruch auf sofortige Wiederbestellung bei laufendem Insolvenzverfahren

FG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2004 - Aktenzeichen 2 K 2679/04 StB

DRsp Nr. 2005/12719

Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anspruch auf sofortige Wiederbestellung bei laufendem Insolvenzverfahren

1. Solange das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Steuerberaters nicht abgeschlossen ist, besteht unverändert die den Widerruf seiner Bestellung rechtfertigende Vermutung des Vermögensverfalls. 2. Ein Anspruch auf sofortige Wiederbestellung setzt unter solchen Umständen voraus, dass der Anspruchsteller bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt unzweifelhaft in geordneten Verhältnissen lebt. 3. Eine solche Feststellung kann bei einer absehbar auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht wesentlich zurückgeführten Verschuldung und bei aktuell weiter auflaufenden Zahlungsrückständen nicht getroffen werden.

Normenkette:

StBerG § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf der Bestellung als Steuerberater.

Der am......geborene Kläger, der von seiner Ehefrau dauernd getrennt lebt, wurde am.....zum Steuerbevollmächtigten und am......zum Steuerberater bestellt. Seitdem betreibt er in A eine Steuerberaterpraxis. Der Kläger ist gemeinsam mit seiner Ehefrau zu je ein 1/2 Eigentümer des Einfamilienhauses in A, B-Strasse.

Der Kläger ist berufsrechtlich bisher wie folgt in Erscheinung getreten: