Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die im Jahre 1964 geborene Klägerin war zunächst von 1991 bis 2006 als Steuerbevollmächtigte selbständig tätig. Nachdem die Klägerin in der Folgezeit als Angestellte bei zwei Steuerberatungsgesellschaften gewirkt hatte, ist sie seit dem 16.02.2010 wieder als Steuerbevollmächtigte selbständig tätig.
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