FG Bremen - Urteil vom 01.12.2004
2 K 323/02 (2)
Normen:
StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Wiederbestellung als Steuerberater; Berufspflichten; wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung

FG Bremen, Urteil vom 01.12.2004 - Aktenzeichen 2 K 323/02 (2)

DRsp Nr. 2007/6220

Wiederbestellung als Steuerberater; Berufspflichten; wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung

Die Wiederbestellung als Steuerberater ist ausgeschlossen, wenn der in Vermögensverfall geratene Steuerberater nach dem rechtskräftigen Widerruf seiner Bestellung trotz eines deswegen gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und ungeachtet des von ihm gestellten Antrags auf Wiederbestellung weiterhin vielfach als Steuerberater aufgetreten ist und die Berufsbezeichnung unberechtigt geführt hat. Die in diesem Verhalten zum Ausdruck kommende Grundeinstellung lässt Berufspflichtverletzungen auch in der Zukunft befürchten.

Normenkette:

StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3 § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Der 1931 geborene Kläger begehrt die Wiederbestellung als Steuerberater.