FG Bremen - Urteil vom 01.12.2004
2 K 323/03 (2)
Normen:
StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3; StBerG § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 4; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Wiederbestellung als Steuerberater Berufspflichten wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung

FG Bremen, Urteil vom 01.12.2004 - Aktenzeichen 2 K 323/03 (2)

DRsp Nr. 2015/15518

Wiederbestellung als Steuerberater Berufspflichten wiederholt unbefugtes Auftreten als Steuerberater trotz rechtskräftig widerrufener Bestellung

Die Wiederbestellung als Steuerberater ist ausgeschlossen, wenn der in Vermögensverfall geratene Steuerberater nach dem rechtskräftigen Widerruf seiner Bestellung trotz eines deswegen gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und ungeachtet des von ihm gestellten Antrags auf Wiederbestellung weiterhin vielfach als Steuerberater aufgetreten ist und die Berufsbezeichnung unberechtigt geführt hat. Die in diesem Verhalten zum Ausdruck kommende Grundeinstellung lässt Berufspflichtverletzungen auch in der Zukunft befürchten.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3; StBerG § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 4; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand

Der 1931 geborene Kläger begehrt die Wiederbestellung als Steuerberater.