Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls
BFH, Beschluss vom 23.12.2002 - Aktenzeichen IV B 9/02
DRsp Nr. 2003/6483
Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls
Unabhängig von der umstrittenen Frage nach dem Beweiswert eines Sendeprotokolls für den Nachweis des Zugangs fristgebundener Schreiben kann einem Sendeprotokolls keine Indizwirkung für den Nachweis des Zugangs einer zusammen mit anderen Schriftsätzen per Telefax übermittelten Beschwerdebegründung zukommen, wie dies bei Übermittlung einer einzigen Sendung denkbar wäre.