I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Vater der 1987 und 1990 geborenen Kinder A und B, für die er Kindergeld bezog. Im September 1996 zog der Kläger aus der ehelichen Wohnung aus, erhielt aber weiterhin Kindergeld für beide Töchter. Diese lebten ab September 1996 im Haushalt ihrer Mutter, der Ehefrau des Klägers. Auf deren Antrag zahlte der Beklagte und Revisionsbeklagte (Beklagter) das Kindergeld ab diesem Zeitpunkt an die Kindesmutter.
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