BFH vom 20.10.1993
IX S 6/93

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO)

BFH, vom 20.10.1993 - Aktenzeichen IX S 6/93

DRsp Nr. 1997/8683

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO)

wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist auch noch nach Verwerfung der Revision als unzulässig möglich.