Es ist also nicht zulässig, innerhalb der zwei Wochen Wiedereinsetzung zu beantragen und die Revision einzulegen, die Revisionsbegründung aber bis zu einer positiven Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag zurückzustellen. Das Anbringen eines Antrags auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist genügt ebenfalls nicht. Für einen derartigen Antrag kann Wiedereinsetzung nicht erlangt werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|