BFH - Beschluß vom 16.12.1999
XI R 96/98
Normen:
FGO § 56 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 740

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BFH, Beschluß vom 16.12.1999 - Aktenzeichen XI R 96/98

DRsp Nr. 2000/2624

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein Prozessbeteiligter muss sich das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen. Legt ein Prozessbevollmächtigter entspr. der finanzgerichtlichen Rechtsmittelbelehrung Revision ein, so hat er auch die entspr. Formen und Fristen einzuhalten.

Normenkette:

FGO § 56 ;

Gründe: