BFH vom 14.07.1993
III K 13 - 15/93

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Störung des Telefax-Gerätes (§ 56 FGO)

BFH, vom 14.07.1993 - Aktenzeichen III K 13 - 15/93

DRsp Nr. 1997/8744

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Störung des Telefax-Gerätes (§ 56 FGO)

Grundsätzlich kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen, wenn der unvollständige Eingang eines Schriftstücks beim BFH auf eine Betriebsstörung des Telefaxgerätes des BFH zurückzuführen ist, die der Absender nicht zu vertreten hat; ferner muß der Absender durch die Betriebsstörung gehindert sein, das fristwahrende Schreiben rechtzeitig noch vollständig an das Telefax-Gerät des BFH oder auf dem üblichen Postweg zu übermitteln.