FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 09.10.2015
2 K 1323/15
Normen:
FGO § 52a; FGO § 47 Abs. 1; FGO § 64 Abs. 1;

Wirksame Klageerhebung durch per E-Mail an das FG übermittelten Datensatz mit unterzeichneter Klageschrift im jpg-Format als Mailanhang

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 09.10.2015 - Aktenzeichen 2 K 1323/15

DRsp Nr. 2015/20957

Wirksame Klageerhebung durch per E-Mail an das FG übermittelten Datensatz mit „unterzeichneter” Klageschrift im „jpg”-Format als Mailanhang

1. Auch wenn die E-Mail-Adresse des FG auf der Homepage des FG zusammen mit dem Hinweis veröffentlicht ist, dass die Homepage zumindest derzeit nicht dazu gedacht sei, Klagen, Schriftsätze usw. an das FG zu leiten, und dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Übersendung elektronischer Dokumente (i. S. d. § 52a FGO) noch nicht geschaffen seien, genügt ein per E-Mail an diese FG-Mailadresse übermittelter Datensatz, der im Anhang eine „unterzeichnete” Klageschrift im „jpg”-Format enthält, jedenfalls dann dem Schriftformerfordernis des § 64 Abs. 1 FGO, wenn der per E-Mail übermittelte Schriftsatz des Klägers von der Geschäftsstelle des Gerichts noch innerhalb der einmonatigen Klagefrist ausgedruckt wird.