BFH - Urteil vom 17.12.2002
VI R 60/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 475

WK-Abzug, Aufwendungen für berufbegleitendes Erststudium

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen VI R 60/00

DRsp Nr. 2003/3122

WK-Abzug, Aufwendungen für berufbegleitendes Erststudium

Aufwendungen eines staatlich geprüften Wirtschaftsinformatikers für ein berufsbegleitendes erstmaliges Betriebswirtschaftsstudium sind WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Anschluss an Senats-Urt. v. 17.12.2002 - VI R 137/01).

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Der 1968 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) absolvierte nach bestandener Reifeprüfung von 1989 bis 1992 die Ausbildung zum staatlich geprüften Wirtschaftsinformatiker (BA) an der Berufsakademie der Wirtschaftsakademie ... (WAK). Das Modell der Berufsakademie verbindet eine praktische Ausbildung im Betrieb mit einem wissenschaftlichen Studium an der Wirtschaftsakademie. Ziel der Ausbildung ist es, Nachwuchskräfte in mittleren und gehobenen Positionen praxisnah zu schulen. Die Ausbildung des Klägers umfasste auch einen betriebswirtschaftlichen Studienteil, der neben kaufmännischem Grundlagenwissen eine vertiefte Behandlung der für die Informationsverarbeitung besonders bedeutsamen Fächer Rechnungswesen und Organisation vorsah.