BFH - Urteil vom 17.12.2002
VI R 119/01
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 477

WK-Abzug, berufsbegleitendes Erststudium

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen VI R 119/01

DRsp Nr. 2003/3117

WK-Abzug, berufsbegleitendes Erststudium

Aufwendungen einer Alten- und Krankenpflegerin für ein berufsbegleitendes erstmaliges Studium (Studiengang Sozialarbeit), mit dem Ziel, den akademischen Grad "Diplom-Sozialarbeiterin" zu erwerben, sind WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Anschluss an Senats-Urt. v. 17.12.2002 - VI R 137/01).

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Die im Streitjahr 1997 37 Jahre alte Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) nahm im Jahre 1987 --nach einer siebenjährigen familienbedingten Unterbrechung der Berufstätigkeit-- ihren Beruf als Alten- und Krankenpflegerin wieder auf.